Roller Fahrschule Ihre Fahrschule in Würenlos
Suzuki Roller

Kategorie A1 (Mindestalter 16 Jahre)

Hubraum: max. 50 ccm

Leistung: max. 11 kw

Geschwindigkeit: unbeschränkt

Seit dem 1.4.2003 gehören Kleinmotorräder bis 50 ccm zur Kategorie A1, früher Kat. F. Die Höchstgeschwindigkeit ist nicht limitiert. Die Leistung ist auf 11 kw (15 PS) beschränkt. Ein Fahrzeug dieser Kategorie darfst du bereits ab 16 Jahren lenken.

Voraussetzung dass du den Lernfahrausweis erhälst sind:

Mindestalter 16 Jahre, Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) bestandene Basistheorieprüfung. Danache erhälst du den Lernfahrausweis, gültig 4 Monate. In dieser Zeit musst du einen 8-stündigen Grundkurs beim Fahrlehrer ablegen. Dann wird der Ausweis um 12 Monate verlängert. Parallel zum Grundkurs muss auch am obligatorischen Verkehrskundeunterricht teilgenommen werden. Erst jetzt kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Vorteil: Mit 18 Jahren kannst du sofort mit dem Erwerb des Auto-Führerausweises beginnen. Theorie und VKU hast du ja schon. Zudem kannst du prüfungsfrei auf ein Motorrad mit 125 ccm umsteigen.

Nächster Grundkurs